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Wer ist versichert
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Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt während der Bauzeit Ansprüche ab, die von Dritten an den Bauherrn gestellt werden.
Versichert sind Schäden, die durch das Bauvorhaben eingetreten sind. Z. B. Schadenersatz durch eine mangelhaft gesicherte Baugrube
oder schlecht aufgestellte Bauzäune. Bestehen die Ansprüche des Geschädigten an den Bauherrn zu unrecht,
wehrt die Versicherung diese ab. Dies kann auch bis zu einem gerichtlichen Entscheid der Fall sein.
In diesem Fall übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten,
erfüllt also eine Rechtsschutzfunktion.
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Was ist versichert
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- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr
- die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück
- die Prüfung der Haftpflichtfrage
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)
- Bauen in eigener Regie (Eigenbauleistungen) Nachbarschaftshilfe* gilt nur wenn besonders vereinbart
- Regressansprüche der Berufsgenossenschaft
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
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Wann und Wo sind Sie versichert
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ab Vertragsabschluß/vorl. Deckung des Versicherers
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Die richtige Versicherungssumme
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Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.
1,5 oder 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie 60.000 Euro für Vermögensschäden,
wahlweise 3,6 und 10 Mio pauschal und Vermögensschäden.
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Was ist nicht versichert
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- die absichtlich herbeigeführt werden ( Vorsatz )
- die Sie selbst erleiden / Eigenschäden
- die durch Gebrauch eines Kraftfahrzeugs bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge herbeigeführt werden.
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Rechtliches in eigener Sache
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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