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Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen für Tiere − Hunde und Pferde

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist in jedem Fall der Halter des Tieres zum unbegrenzten Schadensersatz verpflichtet. So heißt es dort: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”

Wer sich also nicht ruinieren will, wenn der eigene Vierbeiner etwas anstellt, sollte auf keinen Fall auf eine Haftpflichtpolice verzichten. Denn: Schon die Haltung der Tiere stellt nach dem Gesetz eine Gefahr dar, wonach der Tierhalter auch bereits ohne Verschulden haften muss.
 
Wer ist versichert
 
Versichert sind Sie als Halter eines Tieres.

 
Was ist versichert
 
Die Schuldfrage stellt sich nicht. Selbst dann nicht, wenn dem Halter keine Schuld zufällt und er seinen Hund etwa mit Leine und Maulkorb gesichert hatte.

  • Die Prüfung der Haftungsfrage, d.h., ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
  • Üblicherweise bietet die Tierhaftpflichtversicherung weltweiten Versicherungsschutz.

Der Versicherer leistet generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme. Bei mehreren Schäden, die während eines Versicherungsjahres auftreten, zahlt der Versicherer in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
 
Wann und Wo sind Sie versichert
 
Rund um die Uhr.

Üblicherweise bietet die Tierhaftpflichtversicherung weltweiten Versicherungsschutz.
 
Die richtige Versicherungssumme
 
Die Versicherungsgesellschaften bieten Deckungssummen bis zu 5 Mio. Euro,
manche sogar unbegrenzt.
In der Regel sollten Sie2,5 Mio. Euro versichern.
 
Was ist nicht versichert
 
Kleintiere wie Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Vögel und Bienen bereits durch die Privathaftpflicht-Versicherung versichert.

Auch Nutztiere müssen nicht mit einer Tierhaftpflicht versichert werden. Dazu zählen Tiere, die im Stall oder auf der Weide gehalten werden wie Mastgans, Milchkuh oder Schwein. Hier haftet der Halter nur, wenn er an dem Vorfall Schuld hat.
 
Besonderheiten
 
Auch Pferdehalter sollten über eine Haftpflichtversicherung nachdenken.

Viele Reittiere sind zwar bereits im Reitverein mitversichert − aber hier beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die Aktivitäten im Rahmen des Vereinssports. Im Übrigen brauchen auch Tiere, die zwingend beruflich genutzt werden oder für ihren Haltern völlig unverzichtbar sind − wie Blinden-, Hüte- und Polizeihunde − keine zusätzliche Versicherung.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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