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Haftpflichtversicherung

Vermieter-Haftpflicht bei Eigentumswohnungen

Bitte prüfen Sie ob Sie Ihr Risiko als für die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers aus der Vermietung von Wohnungen schon innerhalb der Gemeinschaft der Eigentümer oder bereits innerhalb Ihrer Privathaftpflichtversicherung versichert haben.
 
Wer ist versichert
 
Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht versichert.

 
Was ist versichert
 
  • Befindet sich Ihre Eigentumswohnung in einer Eigentumswohnanlage haftet die Gemeinschaft der Eigentümer bei einem Schaden für das Gemeinschaftseigentum. Besitzen und vermieten Sie also eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Vermietern, so haftet in der Regel eine Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft. Ansprüche als Wohnungs-Eigentümer gegen den Verwalter oder die Gemeinschaft können ebenso mitversichert werden.
  • Passiert jedoch ein Unfall innerhalb einer vermieteten Wohnung haftet nicht die Eigentümergemeinschaft für den Schaden, sondern Sie als Eigentümer. Die Haftpflicht für die Eigentumswohnung ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung für die Gemeinschaft nicht mitversichert.
  • Diese Schäden sind bzw. können in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden, prüfen sie Ihre Police und in Bedarfsfall können Sie die „gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers aus der Vermietung von Wohnungen“ gegen einen geringen Beitrag mitversichern.


 
Die richtige Versicherungssumme
 
Die Höhe Ihres Versicherungsschutzes legen Sie fest. Versicherungsschutz wird in der Regel für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1.000.000 Euro pauschal versichert.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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