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Kfz Versicherung

Anhänger / Auflieger / Trailer / Pferdeanhänger / Verkaufswagenanhänger / Anhänger in Sonderausführung uns für landwirtschaftliche Zwecke für die Nutzung:
Werkverkehr / Güterfernverkehr / Umzugsverkehr

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht. Ein Schaden mit einem Anhänger ist selten, kann erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn bei einem Personenschaden dauerhafte gesundheitliche Schäden erleiden und nicht mehr erwerbsfähig sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt zum Beispiel auch dann ein, wenn sich Ihr Anhänger "selbstständig" macht und einen Schaden verursacht hat.
 
Welche Schadenfälle sind versichert
 
Versichert sind Schäden, bei denen durch Ihr Fahrzeug
  • Personen verletzt oder getötet,
  • Sachen beschädigt oder zerstört werden,
  • oder Vermögensschäden entstehen.

 
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz
 
In der Kfz-Haftpflichtversicherung können bis zu 100 Mio. € alternativ 50 Mio. € oder die gesetzliche Deckung versichert werden. Damit werden alle berechtigten Ansprüche ohne Limit ersetzt, jedoch gilt pro geschädigter Person ein Höchstbetrag von 8 Mio. € und 12 Mio. € - je nach Versicherer- als Deckungsschutz. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich zudem ohne Begrenzung um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Eine Teilkaskoversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Wind und Wetter - etwa durch einen Sturm oder Hochwasser, Brand und Diebstahl entstanden sind.
 
Welche Vertragsformen gibt es
 
Es gibt die unterschiedlichsten Anhängerarten, wie Auflieger, Trailer, Pferdeanhänger, Anhänger in Sonderausführung, Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen, Wohnwagen und Verkaufswagenanhänger, Zugmaschinen und Anhängern von Kraftfahrzeugen des DRK. Hinzu kommen noch die Nutzungsarten:
  • Werkverkehr
  • Güterfernverkehr und
  • Umzugsverkehr

 
Wo sind Sie versichert
 
Sie haben in der Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ihr Vers. Schutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrages. Ist eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt worden, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
 
Wann brauche ich eine eVB (Versicherungsdoppelkarte)
 
Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung nach einer vorübergehender Stilllegung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft müssen Sie bei der Kfz- Zulassungsstelle eine sog. eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen.
Diese wird von ihrem Versicherungsmakler oder ihrem Versicherer erstellt.
 
Wie kündigen Sie Ihre alte Versicherung
 
Sie können Ihre derzeitige Kfz-Versicherung zum Ablauf der Vertragslaufzeit- dies ist fast immer der 01.01. eines jeden neuen Jahres. Ihre Kündigung muss Ihrem derzeitigen Versicherer mindestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Das heißt, die Kündigung muss bis spätestens 30.11.des Jahres Ihrem derzeitigen Versicherer tatsächlich vorliegen.

...bei einer Beitragserhöhung –

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist. Wirksam wird die Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung erfolgt. Auf dieses Kündigungsrecht müssen Sie in Ihrer neuen Beitragsrechnung hinweisen.

Außerdem können Sie Ihre Versicherung bei jedem Fahrzeugwechsel neu wählen.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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