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Welche Schadenfälle sind versichert
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Versichert sind Schäden, bei denen durch Ihr Fahrzeug
- Personen verletzt oder getötet,
- Sachen beschädigt oder zerstört werden,
- oder Vermögensschäden entstehen.
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Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz
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In der Kfz-Haftpflichtversicherung können bis zu 100 Mio. € alternativ 50 Mio. € oder die gesetzliche Deckung versichert werden. Damit werden alle berechtigten Ansprüche ohne Limit ersetzt, jedoch gilt pro geschädigter Person ein Höchstbetrag von 8 Mio. € und 12 Mio. € - je nach Versicherer- als Deckungsschutz. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich zudem ohne Begrenzung um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Eine Teilkaskoversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Wind und Wetter - etwa durch einen Sturm oder Hochwasser, durch Brand, Diebstahl, Glasbruch und Haarwild entstanden sind. Bei Elementarschäden können ja nach Versicherer höhere als die vereinbarte SB einbehalten werden oder wie bei der Glasversicherung die Erstattung auf 1500,00 € beschränkt sein.
Das fest eingebaute Inventar (z.B. Betten, Schränke) ist über die Vollkaskoversicherung mitversichert. Eine ausdrückliche Vereinbarung ist nötig und ein zusätzlicher Beitrag wird im Tarif eingeschlossen. Die beweglichen Einrichtungen könne über spezielle Campingversicherung abgesichert werden.
Bei Metallic-Lackierungen werden oft Zuschlage bis 20% genommen.
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Welche Vertragsformen gibt es
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Grundbestandteil der Autoversicherung ist stets die Haftpflicht-Deckung.
Zusätzlich können Sie abschließen:
- Fahrzeugversicherung: Teilkasko oder Vollkasko;
- Insassen-Unfallversicherung: Schutz für Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs;
- Schutzbrief: Hilfeleistungen bei Panne und Unfall;
- Verkehrs-Rechtsschutz: Unterstützung bei Streitigkeiten
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Wovon hängt die Beitragshöhe ab (siehe auch Wissenswertes Kfz-Prämie Schadenfreiheitsrabatt und Sonderrabatte)
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Grundlage des Versicherungsschutzes ist der Listenneuwert des Fahrzeuges. Darum muss auch der Listenneuwert im Antrag angegeben werden. Rabatte, wie Händlernachlässe oder Händlereinkaufspreise, Rabatte für Auslaufmodelle oder Tageszulassungen, können bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt werden.
Dies gilt auch für Jahreswagen oder gebrauchte Wohnmobile.
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Wo sind Sie versichert
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Sie haben in der Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ihr Vers. Schutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrages.
Ist eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt worden, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
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In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz
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wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben
wenn ein unberechtigter Fahrer es gebraucht
kein gültiger Führerschein
Erzielung von Höchstgeschwindigkeit (Renn-/Wettfahrten)
Alkohol und andere berauschende Mittel (Regress)
vorsätzlich herbeigeführte Schäden (Vorsatz)
Fahrer- oder Unfallflucht (Regress)
Nicht versichert sind
Lebens- und Genussmittel, Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Urkunden und Dokumente aller Art, Sammlungen, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Foto- und Filmapparate sowie Zubehör, Pelze und echte Teppiche
Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (z.B. auch Fahrräder und Surfbretter) sowie Außenbordmotore.
Wohnwagen oder Mobilheime, die ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen oder die gewerblich genutzt oder vermietet werden.
Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder im verschlossenen Wohnwagen, Mobilheim oder zugeknöpften Zelt aufbewahrt werden.
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Wann brauche ich eine eVB (Versicherungsdoppelkarte)
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Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung nach einer vorübergehender Stilllegung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft müssen Sie bei der Kfz- Zulassungsstelle eine sog. eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen.
Diese wird von ihrem Versicherungsmakler oder ihrem Versicherer erstellt.
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Wie kündigen Sie Ihre alte Versicherung
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Sie können Ihre derzeitige Kfz-Versicherung zum Ablauf der Vertragslaufzeit- dies ist fast immer der 01.01. eines jeden neuen Jahres. Ihre Kündigung muss Ihrem derzeitigen Versicherer mindestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Das heißt, die Kündigung muss bis spätestens 30.11.des Jahres Ihrem derzeitigen Versicherer tatsächlich vorliegen.
...bei einer Beitragserhöhung –
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist.
Wirksam wird die Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung erfolgt. Auf dieses Kündigungsrecht müssen Sie in Ihrer neuen Beitragsrechnung hinweisen.
Außerdem können Sie Ihre Versicherung bei jedem Fahrzeugwechsel neu wählen.
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Besonderheiten
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Eine separat abzuschließende Inhaltsversicherung versichert Reisegepäck, Haushaltszubehör, loses Inventar und - wenn vereinbart - auch elektrische/elektronische Geräte, sowie Fahrräder und Sportgeräte.
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Rechtliches in eigener Sache
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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