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Kfz Versicherung |
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Kfz-Vollkaskoversicherung
Neben einem Blechschaden nach einem eigen verschuldeten Unfall übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden,
die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres Autos). Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden,
die von gesetzlich nicht haftbar gemachten Personen verursacht werden (z. B. Kleinkinder) |
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Was ist versichert
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In der Vollkaskoversicherung sind selbst mutwillige Beschädigungen Ihres Fahrzeugs durch Fremde versichert.
Schäden durch Unfall an Ihrem Fahrzeug, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben.
Teilkasko-Schäden sind automatisch in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, dies sind Beschädigungen durch:
- Brand oder Explosion (keine Schmor und Sengschäden)
- Diebstahl + Raub
- Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel,
- Blitzschlag oder Überschwemmung
- Haarwildschäden (z.B. Rehe) sowie mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderschäden und Marderbissfolgeschäden
- Glasbruchschäden
- Kurzschluss-Schäden
- Lawinenschäden
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Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz
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Bei einem Totalschaden durch einen der og. Schadensereignisse ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert
für ein gleichwertiges Fahrzeug (unter Abzug eines vorhandenen Restwertes)* siehe Besonderheiten.
Liegt kein Totalschaden vor, werden die Reparaturkosten übernommen.
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Wie ermitteln Sie den optimalen Versicherungsschutz
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Die wichtigste Frage lautet: Vollkasko, Teilkasko oder keine Kasko?
Wenn Sie den Totalverlust Ihres Fahrzeuges verkraften können, ohne in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu kommen,
können Sie auf eine Kaskoversicherung verzichten. Anderenfalls bietet die Vollkaskoversicherung den bestmöglichen Schutz.
Die Teilkaskoversicherung wird ebenfalls mit und ohne Selbstbehalte angeboten.
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Wie können Sie sparen
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Selbstbehalte in der Kaskoversicherung lohnen fast immer!
Zwischen preiswerten und teueren Autoversicherungen liegen bis zu 100% Beitragsunterschied!
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Wo sind Sie versichert
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Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas.
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Besonderheiten
Finanzierte- und Leasing
Ruheversicherung
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Für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge raten wir zur einer GAP-Deckung, die im Schadensfalle die
Differenz zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert bezahlt.
Haben Sie eine Teil- oder Vollkasko abgeschlossen und Sie melden ihr Fahrzeug (auch Motorrad) im Winter ab oder
Sie haben ein Saisonkennzeichen, so ist während der Stilllegung die Teilkaskoversicherung kostenfrei eingeschlossen.
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Nicht versichert
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Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen Brems, Betriebs- und reine Bruchschäden
Einige Versicherer zahlen auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (Ausnahme "grob fahrlässige" Ermöglichung des Diebstahls,
oder Genuss alkoholischer Getränke oder berauschender Mittel)
Rennen
Erdbeben-, Kriegsereignisse, -Innere Unruhen
Maßnahmen der Staatsgewalt
Kernenergie
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Wussten sie
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... dass in manchen Ländern jeder Fünfte ohne Versicherungsschutz fährt
.... dass im Ausland oft Nutzungsausfall, Mietwagen oder Rechtsanwaltkosten nicht üblich sind
... die Pflichtversicherungssummen häufig weit unter den der Deutschen liegen
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Rechtliches in eigener Sache
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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Die Verbreitung - auch Auszugsweise - und/oder die Vervielfältigung ist ohne Genehmigung untersagt 01.04.09 Kfz Vollkasko
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