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Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung bietet Schutz gegen eine Vielzahl von Gefahren. Schäden an Gebäuden während Neu- oder Umbauarbeiten sind versichert.
 
Was ist versichert
 
Entschädigung wird geleistet für unvorhersehbar eintretende Schäden (Beschädigung oder Zerstörung) an versicherten Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für Neubauten, die zu Wohnzwecken genutzt werden sollen, verursacht z.B. durch:
  • höhere Gewalt und Elementarereignisse ungewöhnliche Witterungseinflüsse (Regengüsse, Überflutung, Sturm, Hagel)
  • Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus)
  • Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
  • alle Bauleistungen
  • alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlichen einzubauenden Gebäudebestandteile (z.B. Fenster und Türen)
  • Außenanlagen, mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen
Die Kosten für die Aufräumarbeiten sowie die notwendigen Wiederherstellungskosten.

 
Wer ist versichert
 
Durch die Bauleistungsversicherung sind alle am Bauvertrag beteiligten Partner - Bauunternehmer, Handwerker und Bauherr – abgesichert, d. h. Schadenfälle, die Handwerker oder Bauunternehmer am Bau verursachen.

 
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz
 
Die Versicherungssumme ist die vertragliche Bausumme aller Bauleistungen. Dazu zählen auch Außenanlagen, als wesentliche Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände und der Wert aller Eigenleistungen und Lieferungen des Auftraggebers und, falls der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die Mehrwertsteuer.

Nicht einzubeziehen sind gärtnerische Anlagen, Grundstück, Erschließung Abbrucharbeiten, Baunebenkosten wie z.B. Architekten- und Ingenieurgebühren.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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