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Was ist versichert
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Versicherungsschutz besteht nicht nur für das Gebäude inklusive der Grund- und Kellermauern, sondern auch für alle Bestandteile, die zum Haus gehören: Zentralheizung, sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, eingebaute Schränke, fest verlegte Bodenbeläge und Holzdecken.
Außerdem alles Zubehör, das der Gebäudeinstandhaltung dient oder zu Wohnzwecken genutzt wird. Beispielsweise Antennen, Markisen, Gemeinschaftswaschanlagen und Brennstoffvorräte für Sammelheizungen.
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Die richtige Versicherungssumme
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Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.
Die Wohngebäudeversicherung wird in der Regel als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen. Das heißt, sie passt sich automatisch den Baupreisen und Lohnkosten im Baugewerbe an. So wird die Gefahr einer Unterversicherung infolge von Preissteigerungen vermieden.
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Welche Schadenfälle sind versichert
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Die Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
- weitere Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck.
Darüber hinaus sind infolge eines Versicherungsfalle auch folgende notwendige Kosten mitversichert:
- für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen
- Kosten, die dadurch entstehen, dass andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen
- für Maßnahmen – auch erfolglose – die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte
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Wie ermittle ich die richtige Vertragsauswahl
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Es gibt Optimal-Tarife die im Schadensfalle bis zu 24 Monate die Ausfallkosten in Höhe der ortsüblichen Miete ausgleichen, Aufräumkosten für Bäume und die Wiederbepflanzung des Gartens bei Feuer, Sturm und Hagelschaden übernehmen.
Bei Feuer durch Überspannungsschäden durch Gewitter oder Sengschäden leisten.
Bruchschäden an Ableitung- und Rohren der Gasversorgung bis hin zum Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit übernehmen.
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Was ist nicht versichert
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Nicht versichert sind hingegen
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
- Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden.
- Sengschäden
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser
- Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
- Schäden durch Sturmflut und Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
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Rechtliches in eigener Sache
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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