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Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklerauftrag und Maklervollmacht
zwischen
Kompass Versicherungsmakler GmbH, Theresienhöhe 3, D-80339 München
(Nachstehend Versicherungsmakler genannt)
und
Datum: 20.05.2012
Dem Interessent/Auftraggeber
(Nachstehend Interessent/Auftraggeber genannt)
Der Interessent/Auftraggeber beauftragt den Versicherungsmakler mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen.
Darüber hinaus beauftragt er den Versicherungsmakler, für die von ihm benannten Risiken bestehende oder abzuschließende Versicherungsverträge
auf Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen bzw. eventuelle Änderungen zu veranlassen und diese
Versicherungsverträge zu verwalten. Bereits bestehende Verträge sind dem Versicherungsmakler mitzuteilen.
Für bestehende und zur Betreuung übergebene Versicherungsverträge besteht für den Versicherungsmakler keine Nachfragepflicht bezüglich der
Änderungen von Risiken oder Prämien, die den Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt wurden oder werden, sondern eine konkrete Vorlagepflicht
des Auftraggebers für Versicherungsverträge, deren Änderung gewünscht wird.
Der Versicherungsmakler beschäftigt sich hauptberuflich mit der Betreuung von Versicherungsverträgen.
Prämie und Leistungen der Versicherer unterliegen hohen Schwankungen, weshalb der Abschluss von Versicherungsverträgen seitens des
Versicherungsmaklers nicht abschließend ist. Der Versicherungsmakler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktkenntnis stützen,
soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird.
Zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben bevollmächtigt der Auftraggeber den Versicherungsmakler oder einen Dritten,
der in die Verpflichtung der Leistungen eintreten kann:
- zur Änderung, Verlängerung, Kündigung oder zum Abschluss von Versicherungsverträgen;
- zu Versicherungsverträgen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen;
- zur Schadensabwicklung aus oder im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen als Mittler zwischen den Parteien;
- Inkasso und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegen zu nehmen;
- Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und
- Untervollmachten auszustellen.
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass Daten aus den Antragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung an die jeweiligen Versicherer,
Rückversicherer, Bausparkassen oder Finanzinstitute übermittelt, dass allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten zu gemeinsamen
Datensammlungen geführt und diese seitens der Versicherer, Rückversicherer, Bausparkassen oder Finanzinstitute an den Versicherungsmakler
weitergegeben werden. Auf die gesonderten Datenschutzerklärungen die ebenfalls Bestandteil der Zusammenarbeit sind wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass der Verscherungsmakler im Rahmen seiner Aufklärungspflicht sowie einer ordnungsgemäßen
Kundenbetreuung mittels aller verfügbaren Kommunikationsmöglichkeiten (E-Mail/Fax/Post/Telefon) kontaktiert werden kann.
Der Auftraggeber entbindet die Versicherer und die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Versicherungsmakler bezüglich aller
Angaben, die mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder der Schadensabwicklung im Zusammenhang stehen.
Die Haftung des Versicherungsmaklers ist für einen einzelnen Schadensfall auf 250.000 Euro entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach
§ 9 Abs. 2 VersVermV begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Eine weitergehende Haftung gilt als nicht vereinbart oder zulässig. Ansprüche gegen den Versicherungsmakler auf Schadensersatz verjähren
spätestens nach 3 Jahren. Diese Bestimmungen gelten auch für vor diesem Maklervertrag vermittelte Versicherungsverträge.
Dem Auftraggeber entstehend durch die Tätigkeit des Versicherungsmaklers keine zusätzlichen Kosten.
Der Versicherungsmakler erhält von den Versicherungsgesellschaften seine Courtage; diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
In allen Fällen von Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, die Entscheidung der Industrie − und Handelskammer
in der Max-Joseph Str. 2 in 80333 München, vor Klageerhebung einzuholen. Ebenso sind vor Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen die
Versicherungsombudsmann e. V., Herr Dr. Günter Hirsch in 10117 Berlin unter www.versicherungsombudsmann.de oder der Ombudsmann
für private Kranken- und Pflegeversicherung, Herr Helmut Müller, Kronenstr. 13 in 10117 Berlin www.pkv-ombudsmann.de zu konsultieren.
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam oder ungültig, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Die streitige oder unwirksame Bestimmung ist im Sinne dieser Vereinbarung als Gültige zu interpretieren. Als Gerichtsstand gilt, soweit die
gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gerichtsstandvereinbarung vorliegen, das Amts- bzw.
Landgericht des Versicherungsmaklers als vereinbart.
Sofern für die Nutzung eines Dienstes eine Registrierung erforderlich ist, geben Sie ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß
der Leistungs- und Produktbeschreibungen unserer Dienste und gemäß dieser Maklervereinbarung ab, indem Sie durch Absendung
Ihrer Registrierungsdaten bzw. Bestellung den Registrierungsprozess bzw. Bestellung abschließen.
Durch Anklicken und Absenden und/oder Kauf erteilt der Kunde seine rechtsverbindliche Einwilligung, dass er mit dem Inhalt des
Geschäftsbesorgungsvertrages/Maklervollmacht einverstanden ist und akzeptiert − ausdrücklich auch ohne seine Unterschrift − dessen Inhalt.
Mit dem Kauf und/oder dem Akzeptieren des Geschäftsbesorgungsvertrages/ Maklervollmacht durch Bestätigung (anklicken) im Onlineshop,
wird er somit angenommen.
Der Maklervertrag beginnt am 20.05.2012 und wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen.
Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragspartei
schriftlich mit Einschreiben gekündigt wird.
Ergänzende Mitteilungen
- Der Makler ist im Vermittlerregister unter der Registrierungs-Nr. D-69VX-TG41P-43 eingetragen.
- Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.de überprüfen.
- Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des
Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
- Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der
Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
- Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 22, 10006 Berlin
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